Zum Auszug der u.a. Berichterstattung der Forschungsflugplatz Würselen-Aachen GmbH stellt Herr Prof. Peter Dahmann bezüglich seiner angeblichen Äußerungen folgendes klar:
"Herr Dahmann hat nicht gesagt, dass die Startvorgänge angepasst oder mit weniger Leistung betrieben werden um angeblich Abhilfe zur störend empfundenen Lärmemission von „Oldtimern“ zu schaffen.
Herr Dahmann führte aus, dass alle Flugzeuge nach den geltenden Regeln am Flugplatz betrieben werden und der Flugbetrieb zulässig ist. Die Pilotinnen und Piloten, vor allem die ortsansässigen, sind sich über die Lärmemissionen bewusst und fliegen möglichst lärmarm im Rahmen der zulässigen Flugverfahren. Hierzu ist keine weitere Ansprache und Werbung für eine Selbstbeschränkung erforderlich. Das wurde durch die Vertreter der Bezirksregierung bestätigt.
Herr Dahmann sagte, dass vereinzelt beobachtet wird, dass ortsunkundige Pilotinnen und Piloten, die nicht am Flugplatz ansässig sind, ihre Flugwege leider so wählen, dass vermeidbare Lärmemission für umliegende Siedlungen entstehen. Auf die einschlägigen Regelungen der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung und der Flugplatzbenutzungsordnung der Forschungsflugplatz Würselen-Aachen GmbH wurde verwiesen.
Es wurde angeregt, dass man mit der umliegenden Wohnbevölkerung im Dialog bleibt, damit man zu störend empfundenen Lärm Stellung beziehen kann."
Auszug aus der Berichterstattung der Forschungsflugplatz Würselen-Aachen GmbH:
Aus dem Kreis der Beiratsmitglieder wurde wiederholt auf die Belastung insbesondere durch Oldtimerflugzeuge hingewiesen, die nicht über erhöhten Lärmschutz verfügen. Abhilfe kann hier ein angepaßtes Verhalten beim Startvorgang bringen, indem beispielsweise mit weniger Leistung geflogen wird. Dafür will sich Prof. Dahmann über die persönliche Ansprache und dem Werben für eine Selbstbeschränkung der Piloten einsetzen. Der Vertreter der Bezirksregierung verwies ebenso darauf, an die freiwillige Rücksichtnahme zu appellieren. Auf die einschlägigen Regelungen der LandeplatzlärmschutzVO und der Flugplatzbenutzungsordnung der Forschungsflugplatz Würselen-Aachen GmbH wurde verwiesen. Ebenso wurde festgestellt, dass ein gutes Miteinander von Piloten und umliegender Wohnbevölkerung nur durch den Austausch miteinander erreicht werden kann. Insofern wurde aus dem Beirat heraus noch einmal aufgefordert, den als störend empfundenen Lärm zu melden.